Wir sind eine staatlich anerkanntet Ersatzschule und wie alle Waldorfschulen eine Gesamtschule mit Ganztagsbetreuungsangebot (VHB).
Neben staatlichen Zuschüssen sind die finanziellen Beiträge der Eltern die wichtigste Finanzquelle der Schule.
Das Schulgeld richtet sich nach der finanziellen Belastbarkeit der Eltern/Personensorgeberechtigten entsprechend dieser Beitragsordnung und der Tabelle, die deren Bestandteil ist. Die Beitragsordnung regelt die Höhe des Schulgeldes und ist Teil des Schulvertrages. Der Finanzkreis unterstützt die Entwicklung der Beitragsordnung. Beschlossen wird sie auf der jährlichen Mitgliederversammlung des Vereins und wird somit von Eltern mitentwickelt.
Es wird ein einkommensabhängiger Betrag i.H.v. 5% vom Haushaltsnettoeinkommen erhoben. Für das zweite Kind werden 50% des Gesamtbetrages des ersten Kindes und für das dritte und jedes weitere Kind werden 25 % des Gesamtbeitrages des ersten Kindes ermittelt.
Beitragsordnung Schule 2026
Für die Inanspruchnahme eines Platzes in der Kindertagestätte sowie dem Hort des Freie Waldorfschule Werder/Havel Christian Morgenstern e.V. werden Kostenbeiträge für Kinder in der Krippe erhoben. Kinder ab dem 3. Lebensjahr sind kostenfrei. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Tabellen für Hort und Kindergarten. Eltern zahlen je Kindergartenkind zusätzlich 15 € Baugeld.
Beitragsordnung Kita und Hort
